Modelrelease-Vertrag

Bei dem sogenannten Modelrelease als Modelvertrag ist zunächst zu beachten, daß "model-release"zunächst schlicht "Einwilligungserklärung" bedeutet. Damit ist gemeint, daß das Model dem Fotografen erlaubt, die Fotos zu machen und diese zu verwerten.

Eine übliche, aber aus rechtlicher Sicht sicherlich nicht ratsame Vertragsklausel lautet hier etwa:

"Das Modell überträgt dem Fotografen/der Bildagentur alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustandegekommenen Bildmaterial ohne zeitliche und räumliche Beschränkung"

Eine derart umfassender Modelrelease sollte nicht eingeräumt werden. Vielmehr sollten die Nutzungsarten konkret bezeichnet werden

Eine für Amateurmodels und Amateurfotografen sehr interessante Variation des Modelrelease als Modelvertrag ist die TFP-Variante (Time For Print).